Jeder Immobilienverwalter (  jede Hausverwaltung ) ist gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dazu verpflichtet die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaften auf deren Namen und als Eigenkonto oder als Anderkonto zu führen.

Ein Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos, das heißt die Hausverwaltung verwaltet auf diesen Konten Fremdgeld für die Wohnungeigentumsgemeinschaften.

Die Führung eines solchen Anderkontos ist in der Regel kostengünstiger als die eines Eigenkontos.

Mit der Verpflichtung zur Führung eines Eigenkontos oder eines Anderkontos der Eigentümergemeinschaft haben die einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nur den Vorteil, dass Sie jederzeit Einsicht in die Konten ihrer Objekte nehmen können (keine Sammelkonten von mehreren Häusern mehr möglich), sondern auch, dass im Insolvenzfall der Hausverwaltung die Guthaben auf den Anderkonten der jeweiligen Liegenschaften nicht in die Vermögensmasse der Hausverwaltung fallen und somit besonders geschützt sind.


Tipp: Da in der Vergangenheit immer wieder Fälle aufgetaucht sind, in denen schwarze Schafe in der Immobilienbranche Treuhandgelder veruntreut haben, empfehlen wir jeder Wohnungseigentumsgemeinschaft zumindest durch einen Eigentümer (Eigentümervertreter, Stiegensprecher, ...) regelmäßig (jährlich) Einsicht in ihre Konten (vorort bei der Hausverwaltung) zu nehmen und zumindest Stichproben der Kontobewegungen zu machen und die Kontostände auf Plausibilität zu überprüfen.


Sollte Ihre Liegenschaft durch uns Verwaltet und Sie sich für unser "Komfort Paket" entschieden haben, so geben wir Ihnen nicht nur mit der Abrechnung bekannt wie hoch Ihr Guthaben sein sollte (Vertrauen ist gut), sondern  Sie können über einen gesicherten Zugang in regelmäßigen Abständen (1/4 jährlich) Ihre aktuellen Kontoauszüge über unsere Homepage abrufen (Kontrolle ist besser).

 

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