Die Abrechnung ist die Aufteilung der Aufwendungen für die Liegenschaft, einschließlich der Beiträge zur Rücklage nach den gültigen Aufteilungsschlüsseln.


Info: Die ÖNORM A4000 regelt die Abrechnung aller Kosten, die von einer Mieter- oder Eigentümergemeinschaft zu tragen sind.

Dies sind insbesondere: Betriebskosten, Kosten für gemeinsame Anlagen, Erhaltungund Verbesserung sowie sonstige Aufwendungen für Gebäude.


Mangels gesetzlicher Grundlage sind die Regeln der ÖNORM A4000 leider nicht zwingend anzusehen auch wenn bei Anwendung dieser das Fehlerpotenzial verringert und die Qualität gesteigert werden kann.
Den größten Vorteil für einen Wohnungseigentümer (beim Vergleich von rechnerisch Richtigen 0815 und ÖNORM Abrechnungen) ist die erleichterte Vergleichbarkeit seiner Abrechnung mit der eines anderen Eigenümers aus einer anderen Eigentümergemeinschaft.


Die Abrechnung ist gemäß Wohnungseigentumsgesetz innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode(d.h. in der Regel bis 30.Juni)  jedem Wohnungseigentümer zu übermitteln.

Abrechnungsperiode ist in der Regel das Kalenderjahr, kann aber gerichtlich oder über schriftliche Vereinbarung aller Wohnungseigentümer abgeändert werden.

 

Die ARIGHO Immobilien OG baut bei allen Ihren Abrechnungen auf den Grundlagen der ÖNORM A4000 auf und setzt es sich als oberstes Ziel die Abrechnungen rechnerisch Korrekt, logisch Richtig und Übersichtlich zu gestalten.

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