Basisleistungen
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen von der Vorverwaltung
- Anlegen der Stammdaten (Namen und Adressen der Eigentümer, Nutzflächen, Nutzung)
- Laufende Wartung der Stammdaten
- Aktenführung (allgemeine Objektakten, technische Akte)
- Verständigung der Eigentümer, Behörden, Versorgungsunternehmen und Professionisten von der Übernahme der Verwaltung
- Einrichtung eines gesonderten Kontos für die Liegenschaft (ausgenommen der Kosten für die Bankverbindung)
- Ermittlung und Festlegung der Aufteilungsschlüssel für Nebenkosten (allgemeine Betriebskosten, Heizung, Warmwasser, Klima, Lüftung, Strom, Aufzug, Abfall und sonstige Kosten)
- Einhebung der Vorschreibungen und Mahnwesen bis zur erforderlichen Einleitung von rechtlichen Schritten
- Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs
- Sachliche und rechnerische Prüfung aller Eingangsrechnungen und Überwachung der Zahlungstermine
- Budgetierung und Erstellung einer Kostenvorausschau
- Abwicklung von Versicherungsfällen bei denen eine persönliche Anwesenheit eines Mitarbeiters der Hausverwaltung nicht erforderlich ist
- Erstellung der Jahresabrechnung gemäß ÖNORM A4000 (Bewirtschaftungskosten, Eigentümerabrechnung, Rücklagenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Waschküchenabrechnung, Warm- und Kaltwasserabrechnung, Hauptmietzinsabrechnung, Betriebskosten )
- Eigentümerversammlung alle 2 Jahre
- Steuervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft (Umsatzsteuer)
- Hausbesorgerabrechnung (bei Bedarf), die laufende Lohnverrechnung, Führung von Lohnkonten, Verrechnung mit der Krankenkasse, Verrechnung mit der Lohnsteuerstelle, allgemeine Maßnahmen den Dienstnehmer betreffend, sofern nicht eine steuerfreundliche Vertretung extra erforderlich ist
- Prüfung, Nachverhandlung und Wertanpassung von Versicherungsverträgen im Einvernehmen mit den Eigentümern
Zusatzleistungen
- Laufende technische Kontrolle des Objektzustandes
- Instandhaltungsplanung im Einvernehmen mit den Eigentümern
- Vertretung vor Verwaltungsbehörden und sonstigen Behörden, soweit dies in die Verwaltungskompetenzen fällt
- Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen
- Organisation und Überwachung der gesamten Reinigung, Ausarbeitung eines Leistungskataloges und Vergabe, so ferne eine Fremdfirma beauftragt wird
- Organisation des Hausbesorgnisverhältnisses und/oder von Hausbetreuungsverträgen
- Kontrolle, Koordinierung und Überwachung der Einhaltung sämtlicher Verträge
- Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen Service, Wartungs-– und Reparaturarbeiten
- Vorschläge für Maßnahmen zur Optimierung der Kosten des Betriebes der haustechnischen Anlagen
- Anwesenheit und Abnahme von Arbeiten im Zuge von Schadensfällen, sofern erforderlich
- Investitionsvorschläge für den Ankauf von Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Hilfsmitteln, die für die ordnungsgemäße Objektbetreuung erforderlich sind
- Evidenzhaltung und Veranlassung behördlich vorgeschriebener Überprüfungen sowie Erwirkung von Befunden
- Abwicklung von Krediten (Vergabe, Abrechnung, Annuitätenbestätigung)
- Abwicklung Sanierungen
- Prüfung der bestehenden Mietverträge und Optimierung der Erträge
- Organisation und Auswertung von Umlaufbeschlüssen
- Sonderversammlungen mit Mitarbeitern der Hausverwaltung